Neue Zugangsbeschränkung für den „Höppel“

++Corona Update++

Die vor kurzem in Kraft getretene neue Coronaschutzverordnung des Landes NRW besagt, dass ab sofort die 2G-Pflicht bei Sportveranstaltungen gilt. Dies bedeutet, dass nunmehr nur noch immunisierten (geimpften und genesenen) Personen Zugang zum Amateursport gewährt wird.

Darüber hinaus besagt die neue Verordnung, dass auch die Zuschauer (auch Eltern) einer Trainingseinheit oder eines Amateurspiels ihren Impf- bzw. Genesungsnachweis vorlegen müssen. Allen Anderen dürfen wir bis auf Weiteres keinen Zugang mehr zu unserer Sportanlage gewähren.

Ausgenommen von dieser Regelung sind Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15 Jahre.

Da wir den Zugang kontrollieren müssen, kommt bitte frühzeitig vorbei und denkt an Euren Impfnachweis und Ausweis

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